Pferde-Krankenversicherung

Die beliebte Pferdeversicherung

— mit uns die richtige finden

Mit tierischen Extras

Mit der Pferdeversicherung bieten wir eine Rundum-Absicherung für die ärztliche Versorgung Ihres Pferdes, für Sie als Halter / Reiter und allen anderen Beteiligten. So wie Sie es sich für sich selbst wünschen.

Kundenvertrauen seit 2000

Wir arbeiten als Versicherungsmakler mit Schwerpunkt Pferdeversicherung bereits seit 2000 und haben selber Pferde.

Für Pferd und Reiter

Natürlich bieten wir Ihnen zusätzlich auch: Pferdehalter-Haftpflicht, Reiter-Unfall und Pferdehalter-Rechtsschutz Versicherung. Sprechen Sie uns an!

Unsere Empfehlung

Eine Pferde-Krankenversicherung


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Pferde-Krankenversicherung

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So sind Sie und Ihr Pferd perfekt abgesichert…


Krankenversicherung inkl. OP
Krankenversicherung inkl. OP

Für die Gesundheit Ihres Pferdes: Die einzige Pferde-Kranken­versicherung, die bis zu 100% der ambulanten und stationären Behandlungskosten bis zum 2-fachen Satz der GOT ohne Jahreslimit erstattet.

Leistungsübersicht
Pferdehalter-Haftpflicht

Ihr Hengst ist durch den Zaun entkommen und hat ungewollt eine fremde Stute gedeckt oder sich erschreckt und auf der Straße einen Blechschaden verursacht? In solchen Fällen ist diese Haftpflicht mehr als sinnvoll.

Tarifblatt
Pferdehalter-Rechtsschutz

Bei Auseinandersetzungen mit dem Stallbetreiber, Tierarzt, Sattler oder Hufschmied stehen wir Ihnen ebenso zur Seite wie bei weiteren möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen rund um Ihre Pferdehaltung.

Pferd und Reiter
Reiter-Unfall

Mit dieser Sicherheit können Sie die Zeit mit Ihrem Pferd noch unbeschwerter genießen. Dafür sorgt unsere Reiter-Unfall-Versicherung, sie versichert alle Unfälle, die beim Umgang mit Ihrem Pferd ereignen.

Mehr zum Thema Pferdehaftpflichtversicherung


Als Halter eines oder sogar mehrere Pferde haftet man immer zu 100% wenn die Tiere Schaden anrichten. Damit dies nicht in einem finanziellen Fiasko endet, sollte man unbedingt eine Pferdehaftpflichtversicherung abschließen. Zwar ist eine solche Versicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben, allerdings kann sie das finanzielle Risiko auf ein Minimum reduzieren.


Warum es sich lohnt eine Haftpflicht für Pferde abzuschließen

Wie oben schon erwähnt ist eine Pferdehaftpflichtversicherung zwar nicht vom Gesetz vorgeschrieben aber dennoch ist der Abschluss einer solchen Police mehr als nur sinnvoll. Denn als Pferdehalter hat man eine sogenannte Gefährdungshaftung. Diese bedeutet das man als Besitzer des Tieres, in Gänze, für alle Schäden haftet die durch das Pferd verursacht werden. Diese Haftungspflicht ist sogar im BGB geregelt. Auch wenn so mancher Pferdeliebhaber glaubt, dass gerade sein sanftmütiges Ross so schnell nicht aus der Ruhe zu bringen ist, wird vielleicht überrascht sein wie schnell ein doch beachtlicher Schaden durch ein Pferd entstehen kann.


Leistungen die eine Pferdehaftpflicht enthalten sollte

In der Regel deckt eine Haftpflichtversicherung für Pferde Schäden ab, die dritten Personen durch das Tier entstanden sind. Hierbei dreht es sich in der Regel um folgende drei Schadensgruppen:
  1. Personenschäden
  2. Vermögensschäden
  3. Sachschäden
Prinzipiell wird empfohlen die Deckungssumme von 5 Millionen nicht zu unterschreiten. Denn so sind Sie als Halter auch bei sehr hohen Personenschäden umfassen durch die Haftpflichtversicherung geschützt.
Je nach Situation und Bedarf empfiehlt es sich dann noch eine oder mehrere der folgenden Schadensgruppen abzusichern beziehungsweise weitere Leistungen hinzu zu buchen.
  • Mietschäden
  • Flurschäden
  • Ungewollte Deckaktschäden
  • Versicherung von Fohlen
  • Passiver Rechtsschutz
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Wer ist durch die Pferdehaftpflichtversicherung eigentlich abgesichert?

Dies hängt von der jeweiligen Police ab. Im Grunde genommen ist zuerst einmal der Pferdebesitzer geschützt. Je nach Umfang der Police kann zusätzlich auch die Reitbeteiligung, der Fremdreiter oder auch der Tierhüter außerdem abgesichert sein. An diesem Punkt sollte also ganz genau geschaut werden ob eine Absicherung von Dritten nötig ist.

Welche Kosten fallen bei einer Haftpflichtversicherung für Pferde an?

Auch dieser Punkt kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Höhe der Kosten für eine Haftpflichtversicherung hängt von drei unterschiedlichen Faktoren ab:
  1. Vertragslaufzeit: Hier gilt meist je höher eine Vertragslaufzeit gewählt wurde, umso günstiger fällt die Prämie aus
  2. Tarif: Ein Basis-Tarif in der Pferdehaftpflicht kostet natürlich weniger als ein Tarifpaket welches sehr viele zusätzliche Leistungen beinhaltet
  3. Selbstbeteiligung: Bei dieser Variante zahlt der Versicherungsnehmer alle Kosten bis zu einer gewissen Höhe selbst. Diese wurde natürlich vorab festgelegt. Alle Kosten die darüber hinaus anfallen werden von der Versicherung übernommen

Wie lässt sich die Pferdehaftpflichtversicherung kündigen?

Bei der Tierhaftpflichtversicherung für Pferde verhält es sich nicht anders wie bei anderen Versicherungen. Auch hier haben Sie als Halter die Möglichkeit auf zweierlei Wegen zu kündigen. Nämlich einmal mittels der ordentlichen Kündigung und zum andern durch eine außerordentliche Kündigung. Deshalb gilt bei einer Pferdehaftpflichtversicherung im Vergleich auch diese Optionen zu prüfen.

Die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung

Die Möglichkeit ist immer zu Ablauf eines Versicherungsjahres möglich. Die Kündigungsfrist bei der Tierhaftpflicht beträgt in der Regel drei Monate. Wer kündigen möchte, sollte daher darauf achten das, dass Kündigungsschreiben pünktlich bei der Versicherungsgesellschaft eingeht. Die Kündigung sollte am besten immer via Einschreiben auf den Weg gebracht werden. Wird die Frist nicht eingehalten dann verlängert sich die Versicherung erneut um ein Jahr.

Bei vielen Versicherungsgesellschaften besteht mittlerweile aber auch die Möglichkeit die Versicherung gleich über mehrere Jahre hinweg abzuschließen. Hier profitiert man als Kunde dann häufig von dem Vorteil das die jährliche Prämie deutlich günstiger ausfällt. Allerdings sollten Sie beachten, dass wenn Sie sich für eine mehrjährige Variante entscheiden eine ordentliche Kündigung der Versicherung erst nach Ablauf des 3. Versicherungsjahres möglich ist.

Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung ist nur in zwei Fällen möglich, nämlich dann wenn ein Schaden über die Versicherungsgesellschaft reguliert wurde oder aber wenn die Versicherungsgesellschaft die Beiträge erhöht hat ohne aber die Leistungen hierfür zu verbessern. Bei der außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist lediglich einen Monat.

Ausnahmen: Tod oder Verkauf

Selbstverständlich gib es auch hier Ausnahmen bei denen eine Kündigungsfrist nicht eingehalten werden muss. Solche Ausnahmen stellen zum Beispiel der Tod oder der Verkauf eines Tieres dar. Hier kann der Betrag sofort aufgehoben werden. Dazu muss lediglich die Pferdeversicherung informiert werden. Allerdings ist ein entsprechender Nachweis über den Verkauf oder aber das Ableben des Tieres erforderlich.

Pferdehaftpflicht – Auch hier lohnt sich ein Vergleich

Bei der Tierhaftpflicht gibt es mittlerweile ebenfalls ein breites Spektrum an Angeboten. Nicht jeder Versicherer bietet die gleiche Leistung zum gleichen Preis. Daher kann ein Vergleich mitunter lohnen. Denn oftmals gibt es Angebote die deutlich günstiger sind und die eventuell durch attraktive Zusatzleistungen punkten können. Ein Wechsel der Versicherungsgesellschaft ist immer zum nächsten Stichtag möglich.

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